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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Voicia e.K. – nachfolgend „Voicia“ genannt – angebotenen Telefonassistenten und KI-Assistenten, nachfolgend gemeinsam „Angebote“ genannt.

(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen, auch solche des Vertragspartners, finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen Voicia nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Mit der Bestellung eines Angebots erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Vertragsschluss

(1) Die angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote, Aktionen und Beschreibungen stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie können von Voicia jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung zurückgezogen oder geändert werden.

(2) Voicia ist bestrebt, die Verfügbarkeit der angebotenen Telefon- und KI-Assistenten sicherzustellen, kann jedoch nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sowie während der gesamten Vertragslaufzeit sämtliche Inhalte oder Funktionen des Angebots uneingeschränkt verfügbar sind. Sollte Voicia nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann Voicia diese ohne weitere Haftung zurückweisen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung stellt ein an Voicia gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das vom Vertragspartner ausgewählte Angebot unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen bedürfen der anschließenden Annahme durch Voicia.

(4) Die Vergütung für das gebuchte Angebot wird als monatlicher Betrag vertraglich festgelegt. Die Höhe der monatlichen Vergütung ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter des Vertragspartners. Eine Berechnung nach Mitarbeiterzahl, Nutzerzahl oder nach Lizenzgrößen bzw. Lizenzstaffelungen findet nicht statt.

(5) Der Vertragspartner erhält mit Abschluss des Vertrages die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit für sein Unternehmen. Die vereinbarte monatliche Vergütung bleibt unabhängig davon bestehen, wie viele Mitarbeiter des Vertragspartners das Angebot tatsächlich nutzen oder über das Angebot erreichbar sind.

(6) Der Kunde zahlt alle im Vertrag angegebenen Gebühren. Sofern hierin oder im Vertrag nicht anders angegeben,

a) basieren alle anfallenden Kosten auf den vertraglich erworbenen Diensten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung,

b) sind Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu erfüllen; bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung besteht,

c) können die vertraglich vereinbarten Dienste während der jeweiligen Vertragslaufzeit nicht einseitig reduziert werden.

3. Zugang zu den Online-Angeboten und Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Zugang zu den Angeboten erfolgt passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten.

(2) Die Zugangsdaten sind für den jeweiligen Vertragspartner bzw. das jeweils vertraglich bezeichnete Unternehmen bestimmt.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten sowie eine unberechtigte Nutzung der Angebote durch Dritte zu verhindern.

(4) Bei Missbrauch ist Voicia berechtigt, den Zugang zu sperren.

(5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

(6) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Angeboten zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung einer ausreichenden Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware sowie der Akzeptanz der vom Server der Voicia übermittelten Cookies. Der Vertragspartner trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen.

Voicia wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser und die technischen Mindestvoraussetzungen informieren.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Aufforderung durch Voicia die für die Einrichtung und Bereitstellung des Angebots erforderlichen Nutzerdaten, insbesondere valide E-Mail-Adressen, bereitzustellen, soweit diese für die technische Einrichtung erforderlich sind.

Erfolgt nach zweimaliger Aufforderung durch Voicia keine Bereitstellung der erforderlichen Daten und wird dadurch die Freischaltung oder Nutzung des Angebots verhindert, gilt die vertraglich geschuldete Mitwirkung des Vertragspartners als nicht erbracht. Voicia ist in diesem Fall berechtigt, die vertraglich vereinbarten Gebühren in Rechnung zu stellen.

Anfragen und Auskünfte gegenüber Voicia, die administrative Zugänge oder Einstellungen des Angebots betreffen, können ausschließlich durch einen hierzu berechtigten Administrator des Vertragspartners vorgenommen bzw. veranlasst werden.

(7) Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems obliegt es dem Vertragspartner, nach entsprechender Information durch Voicia die notwendigen Anpassungsmaßnahmen an der vom Vertragspartner eingesetzten Hard- und Software eigenständig zu treffen, soweit diese Maßnahmen in seinen Verantwortungsbereich fallen.

4. Leistungsumfang und Nutzungsbeschränkungen

(1) Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Angebots zugänglichen Inhalte und Funktionen werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Angebots.

(2) Voicia ist berechtigt, die Inhalte und Funktionen der Angebote zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Vertragspartner gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Angebots, so ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden. Wartungsarbeiten und angemessene Angebotserweiterungen führen nicht zum Kündigungsrecht.

(3) Aussagen und Erläuterungen zu den Angeboten in Werbematerialien sowie auf der Website von Voicia und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Die jährliche Wirksamkeitskontrolle wird digital über die Voicia-Anwendung ausgeführt.

(5) Der Vertragspartner hat Voicia auf Anforderung diejenigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Bereitstellung und Durchführung des vereinbarten Angebots erforderlich sind. Dies können beispielsweise technische Informationen, betriebliche Angaben oder sonstige für die Einrichtung und Durchführung erforderliche Unterlagen sein.

Sollten erforderliche Unterlagen oder Informationen nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung durch Voicia nicht vorgelegt worden sein und wird dadurch die Leistungserbringung verhindert, gilt die von Voicia geschuldete Mitwirkung des Vertragspartners als nicht erbracht. Voicia bleibt in diesem Fall zur Abrechnung der vertraglich vereinbarten Vergütung berechtigt.

(6) Wird eine erforderliche Einweisung durch den Vertragspartner verhindert oder wird trotz Aufforderung kein Termin für eine erforderliche Einweisung vereinbart, gilt die Einweisung als angeboten und die entsprechende Mitwirkungspflicht des Vertragspartners als nicht erfüllt.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung des bestellten Angebots.

(2) Das Nutzungsrecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Angeboten sowie die Nutzung der darin enthaltenen Funktionen und Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs.

(3) Die Nutzung ist auf den Vertragspartner bzw. das vertraglich bezeichnete Unternehmen beschränkt. Die bereitgestellten Dokumente und Inhalte dürfen vom Vertragspartner nur für eigene betriebliche Zwecke während der Nutzungszeit verwendet werden.

(4) Eine gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Angebote, deren Inhalte oder Dokumente an Dritte ist unzulässig.

(5) Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Angeboten gehörigen Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder abzuspeichern, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.

(6) Voicia ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

(7) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, technische Maßnahmen von Voicia zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist Voicia berechtigt, den Zugang zu den Angeboten sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche von Voicia, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(8) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.

6. Rechte von Voicia

(1) Die von Voicia bereitgestellten Inhalte und Programme sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Rechte des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV sowie der Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind Voicia bzw. den jeweiligen Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Vertragspartner für die Nutzung eines Angebots zu leistende Vergütung ist im jeweiligen Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist monatlich im Voraus zu leisten.

(3) Die monatliche Vergütung wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots, der Anzahl der Mitarbeiter des Vertragspartners sowie der Anzahl der innerhalb des Unternehmens vorhandenen Nutzer geschuldet.

(4) Die Vergütung für die Nutzung des Voicia-KI-Assistenten wird monatlich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet und ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

(5) Bei Nichterteilung eines SEPA-Mandates behält sich Voicia das Recht vor, einen Aufschlag von 2,5 % auf den jeweiligen Rechnungsbetrag zu erheben.

(6) Wenn ein in Rechnung gestellter Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei Voicia eingeht, können – ohne Einschränkung der sonstigen Rechte oder Rechtsmittel von Voicia – Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Satzes anfallen.

(7) Voicia ist berechtigt, die monatlichen Beiträge aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen oder abzusenken. Preiserhöhungen können insbesondere aufgrund steigender Kosten, beispielsweise durch Investitionen, Neu- oder Weiterentwicklungen einzelner Komponenten des Systems sowie Preissteigerungen externer Anbieter, erfolgen.

Eine Preisanpassung erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners und wird dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt.

(8) Zahlungspflicht und Unabhängigkeit der Dienstleistungserbringung

Der Auftraggeber erkennt mit der Annahme des Vertrages die angebotenen Dienstleistungen im vereinbarten Umfang an und verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, unabhängig von etwaigen Prüfungen, Prüfungsergebnissen oder Feststellungen durch Dritte, insbesondere Berufsgenossenschaften oder andere Prüfinstitutionen, soweit die Zahlungspflicht nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften entfällt.

Die Erbringung der Dienstleistung durch Voicia erfolgt ausschließlich auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Eine etwaige Prüfung oder Feststellung durch Dritte hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen an Voicia aufgrund von Ergebnissen oder Feststellungen Dritter zurückzuhalten oder zu mindern, soweit hierfür keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht.

(9) Voicia ist gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, zusätzlich ausdrücklich freigegebene Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Hierzu gehören beispielsweise individuell beauftragte Zusatzleistungen, soweit diese nicht bereits von der vertraglich vereinbarten monatlichen Vergütung umfasst sind.

(10) Vorfälligkeit bei Liquidation oder Gewerbeabmeldung

Im Falle der Auflösung, Liquidation, Einstellung des Geschäftsbetriebs, Abmeldung des Gewerbes oder eines vergleichbaren Vorgangs auf Seiten des Kunden gelten die vertraglichen Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Soweit eine vorzeitige Beendigung des Vertrages aufgrund dieser Vorgänge nicht vorgesehen ist und eine Vorfälligkeit wirksam vereinbart wurde, können die bis zum regulären Vertragsende vereinbarten Entgelte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und ersparter Aufwendungen fällig werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Voicia unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ein Antrag auf Liquidation, Auflösung oder Gewerbeabmeldung gestellt oder eine solche Maßnahme beschlossen wird.

Diese Regelung gilt ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

8. Haftung

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn ein Angebot nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4.1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden Voicia unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(3) Voicia behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist, soweit eine Behebung technisch und tatsächlich möglich ist.

(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Angebote nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt, soweit Voicia dies nicht zu vertreten hat.

(6) Voicia übernimmt keine Haftung dafür, dass die Angebote für die konkreten Zwecke des Vertragspartners geeignet sind, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung ist.

(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

(8) Für Ausfallzeiten von Servern oder technischen Diensten von Drittanbietern übernimmt Voicia keine Haftung, soweit Voicia den Ausfall nicht zu vertreten hat. Die Wartung von Systemen durch Drittanbieter stellt für sich genommen keinen Kündigungsgrund dar.

9. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung von Voicia auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist, soweit gesetzlich zulässig, unabhängig vom Haftungsgrund auf 5.000 Euro beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist von Voicia oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung Voicia eine Garantie übernommen hat, und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet Voicia auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war, soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Voicia für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Voicia.

10. Beendigung von Verträgen

(1) Die monatlichen Kosten für den Voicia-KI-Assistenten werden über die vertraglich vereinbarte Laufzeit monatlich abgerechnet. Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Kalenderjahre. Die Laufzeit beginnt nach Ausgleich der Rechnung für die Erstellung und Nutzungsgebühr einschließlich der Einführung im darauffolgenden Kalenderjahr, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.

(2) Übergang des Vertrags bei Unternehmensveräußerung

Im Falle einer Veräußerung, Übertragung oder sonstigen Veränderung der Unternehmensinhaberschaft des Vertragspartners gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag automatisch auf den neuen Inhaber über, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der neue Inhaber verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu übernehmen.

(3) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei Beendigung des Vertrages ist Voicia berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Angebot nach Beendigung der vertraglichen Leistungspflichten zu sperren.

(6) Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen, soweit gesetzlich zulässig. Im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Kündigungsgrund anzugeben. Das Fernbleiben von Angeboten gilt in keinem Fall als Kündigung.

(7) Im Falle der Kündigung werden bereits gezahlte Beträge nicht erstattet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung besteht.

(8) Archivierungszeitraum

Nach Wirksamwerden der Kündigung werden sämtliche personenbezogenen sowie betriebsbezogenen Daten für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften keine längere oder kürzere Speicherung erfordern.

Nach Ablauf des Archivierungszeitraums erfolgt die Löschung der archivierten Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(9) Umfang der Archivierung

Die Archivierung umfasst sämtliche im Rahmen der Vertragslaufzeit durch Voicia bereitgestellten Daten sowie solche Daten, die die Nutzung der Angebote dokumentieren, soweit diese Daten Bestandteil der vertraglichen Leistungen sind.

(10) Technische Bereitstellung als gesonderte Leistung

Die technische Bereitstellung eines Datenzugangs nach Vertragsbeendigung – einschließlich der Einrichtung, Administration und Systemverfügbarkeit – stellt eine eigenständige Leistung dar, sofern eine solche Leistung ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wird.

Diese Leistung bezieht sich ausschließlich auf die technische Zugriffsmöglichkeit und nicht auf die inhaltliche Aufbereitung, Prüfung oder Kommentierung archivierter Daten. Eine solche Leistung kann dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

(11) Löschung der Daten

Nach Ablauf des Archivierungszeitraums wird der Zugriff deaktiviert und die Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

11. Sonstiges

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Vom Textformerfordernis kann nur durch entsprechende Vereinbarung abgesehen werden.

(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Voicia.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Voicia.

Voicia ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(6) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich zulässig, soll eine wirksame Regelung vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

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